Mit der Corona-Verordnung vom 23. Februar entfällt die Alarmstufe II. Das Stufensystem in Baden-Württemberg ist also nur noch dreistufig. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Warnstufe. Seit dem 23. Februar 2022 gilt für den Zutritt zu Sportstätten generell die 3G-Regel (Warnstufe). Die Erleichterung für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin gültig.
1. Aufhebung der 3G-Zutrittsbeschränkung in der Basisstufe
Künftig dürfen Sportstätten und Veranstaltungen in der Basisstufe ohne Nachweis besucht werden. In der Warnstufe gilt weiterhin 3G, in der Alarmstufe 2G.
2. Die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen wurden angepasst
In der Warnstufe (3G) ist in geschlossenen Räumen künftig eine Auslastung von maximal 60 % der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 6.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75 % der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern.
In der Alarmstufe ist in geschlossenen Räumen eine Auslastung von höchstens 50 % der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 2.000 Besucherinnen und Besuchern sowie im Freien von höchstens 50% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 5.000 Besucherinnen und Besuchern gestattet.
In der Basisstufe (ohne Nachweispflicht) dürfen Veranstaltungen ohne Personenobergrenzen durchgeführt werden.
Zudem wurde die Regelung aufgehoben, wonach bei Veranstaltungen mit über 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10 % der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden können und im Übrigen Sitzplätze zuzuweisen sind. Geändert wurde ferner, dass erst bei Veranstaltungen mit über 10.000 Besucherinnen und Besuchern das Hygienekonzept bei dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen ist. Bisher war dies bereits bei Veranstaltungen über 5.000 Besucherinnen und Besuchern erforderlich.
Bitte beachten Sie die Regelungen für den Sport ab 23. Februar 2022 ... > siehe Link
Mit der Corona-Verordnung vom 23. Februar entfällt die Alarmstufe II. Das Stufensystem in Baden-Württemberg ist also nur noch dreistufig. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Warnstufe. Seit dem 23. Februar 2022 gilt für den Zutritt zu Sportstätten generell die 3G-Regel (Warnstufe). Die Erleichterung für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin gültig.
Unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht; in den Ferien in geschlossenen Räumen: 3G ... > siehe Link
1. Die aktuelle CoronaVO ermöglicht das Spielen auf einem Tennisplatz im Freien mit maximal zwei Haushalten und insgesamt nicht mehr als fünf Personen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit
2. Das Doppelspiel ist im Freien ab einer Inzidenz von unter 50 erlaubt
3. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten
4. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten
5. Das Spielen auf den Plätzen ist nur mit Reservierung über das Online-Buchungssystem gestattet. ... > hier geht es zum Buchungssystem
6. Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden - Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs
7. Die gelernten Verhaltens- und Hygieneregeln sind zu beachten, vor allem die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, das Waschen oder die Desinfektion der Hände sowie die Husten- und Niesetikette
8. Der Mindestabstand ist auch während der Spielpausen, dem Seitenwechsel, dem Bälle Sammeln sowie bei der Platzaufbereitung, etc. zu beachten
9. Insbesondere zu Stoßzeiten, wenn Spielerwechsel stattfinden, ist eine Gruppenbildung zu vermeiden. Ankommende Spieler(innen) warten bitte, bis der Platz frei ist und betreten erst dann die Anlage.
10. Das Clubhaus sowie Hütte bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Duschen und Umkleiden bleiben gesperrt. Nutzung der der Toiletten ist nur im Notfall unter Beachtung der Hygieneregeln gestattet.
11. Nach Beendigung des Spiels und Herrichten der Plätze ist die Anlage zügig zu verlassen.
Hinweise für Trainer*innen:
• Trainer dürfen mit Kindern bis einschließlich 13 Jahre in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.